Köln
Dr. Rainer Büsken
Partner
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Studium in Köln, Referendariat im OLG-Bezirk Köln mit zeitweiser Nebentätigkeit als wissenschaftlicher Assistent und Tutor an der Universität zu Köln 1982 - 1985
1986 Promotion „Haftungssysteme, Freistellung und Regress bei Krankenhausträger und angestelltem Arzt"
Universität zu Köln
1985 Anwaltszulassung
seit 1985 Anwalt bei BLD, Büro Köln
Bereichsleiter der Sozietät für alle Kompositsparten
Fachleiter Haftpflicht und Haftpflichtversicherung der Gesamtkanzlei
Dozent im berufsbegleitenden Masterstudiengang Versicherungsrecht der Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Vorsitzender des Vorprüfungsausschusses für den Erwerb des Fachanwalts für Versicherungsrecht der Rechtsanwaltskammer Köln
Tätigkeitsbereiche
Forensische und beratende Tätigkeit vor allem in folgenden Gebieten:
- Produkthaftung und Produktsicherheit
(einschl. der Bearbeitung von Produktrückruffällen) - Arzthaftung
- Umwelthaftung
- Haftpflichtversicherungsrecht
- Produktberatung für alle Haftpflichtsparten
- Agenten- und Maklerrecht
- Allgemeines Haftungsrecht
BLD-Personenschadenzentrum
Mitgliedschaften
Veröffentlichungen (Auswahl)
Veröffentlichungen (Auswahl)
Kommentierung in Großkommentar zum VVG,
Langheid/Wandt, Band 2, Beck-Verlag, München 2011
Voraussetzungen und Wirksamkeit der Serienschadenklausel der AHB, NJW 2003, 1715
Allgemeine Haftpflichtversicherung - Ausgewählte Deckungsfragen der AHB/BBR, 5. Auflage 2003
Zum Umfang des Anspruchs auf Ersatz des Unterhaltsaufwands für ein nach fehlerhafter Diagnostik schwerstbehindert geborenes Kind, VersR 1999, 1076
Die Beschränkbarkeit der Empfangsvollmacht des Versicherungsagenten - neue Perspektiven, NVersZ 1999, 455
Die Krankenhausbehandlung: Haftungssystem und innerbetrieblicher Schadenausgleich (Freistellung-Regress), VersR 1994, 1141
Die passive Vertretungsmacht des Vermittlungsagenten bei Antragstellung, VersR 1992, 272
Aktuelle Fragen zur Stellung und Vertretungsmacht des Vermittlungsagenten bei Antragstellung, in: Mannheimer Vorträge, 1991
Der Produktbegriff nach der deliktischen Produzentenhaftung und dem Produkthaftungsgesetz, r+s 1991, 73
Grobe Fahrlässigkeit in der Valorenversicherung, EWiR 1989, 511
Haftungssystem, Freistellung und Regreß beim Krankenhausträger und angestellten Arzt, Karlsruhe 1987
Mandantenschutzklausel und Mandantenübernahmeklausel, MDR 1985, 898
zurück