BLD-Counsel Klaus Bröcher bespricht in der Zeitschrift IBR Juni 2023 eine Entscheidung des KG vom 19. April 2022 (7 U 135/21) zur Haftungsfrage bei Brandschutzmaßnahmen.
Das KG weist die Berufung des Auftragnehmers (AN) zurück und bestätigt den Schadensersatzanspruch. Dem BGB zufolge ist die sorgfältige Behandlung des Eigentums des Auftraggebers Teil der Schutzpflicht. Der Handwerker hat immer ausreichende Brandschutzmaßnahmen zu treffen, wenn er in einem brandempfindlichen Bereich arbeitet. Dazu zählt unter anderem die Sicherung der Arbeitsumgebung sowie eine Beobachtung von Funkenentwicklungen.
Bröcher betont den Verweis des KG auf ein Urteil des BGH vom 22.10.2008 (XII ZR 148/06), bei dem das BGH die besondere Sorgfaltspflicht von Brennschweißarbeiten in der Nähe von hoch entzündlichen Materialen konstatierte. Hierbei hält er fest, dass ein Anscheinsbeweis bei Brandentstehung im Zusammenhang mit Schweißarbeiten bereits in vielen höchstrichterlichen Entscheidung Anwendung fand.