Hat das Erstgericht die Abweisung der Klage auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Berufungsbegründung jede tragende Erwägung angreifen.
Ansprechpartner
RA Dr. Udo Abel, Köln
udo.abel@bld.de
Berufungsbegründung muss jede tragende Erwägung angreifen
BGH, Beschluss vom 21.6.2022 - VI ZB 87/21