Ein Interview eines Vorstandsmitglieds des Versicherers und Angaben auf dessen Homepage zum Umfang der Betriebsschließungsversicherung reichen nicht aus, um Versicherungsschutz für eine coronabedingte Betriebsschließung zu begründen.
Ansprechpartner
RA Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther, Köln
dirk-carsten.guenther@bld.de
Kein Deckungsschutz durch Interview eines Vorstandsmitglied des Versicherers und Angaben auf der Homepage
OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 17.5.2022 - 12 U 172/21 (nicht rechtskräftig)