Karin Henke ist Rechtsanwältin im Fachbereich Kranken am Standort Frankfurt am Main.
Als spezialisierte und erfahrene Prozessanwältin vertritt sie unsere Mandanten bei bundesweiten Gerichtsverfahren in allen Bereichen des Kranken- und Pflegeversicherungsrechts. Schwerpunktmäßig betreut sie Krankenversicherer in Fragen der Beitragsanpassung sowie bei Ansprüchen aus der Krankheitskosten- und Krankentagegeldversicherung. Neben ihrem juristischen Fachwissen verfügt Karin Henke über gute medizinische Grundkenntnisse und eine abgeschlossene Ausbildung als medizinisch-technische Radiologie-Assistentin.