1. Einem Rechtsanwalt kommt die Verpflichtung zu, den Rechtsstreit kontinuierlich im Hinblick auf dessen Erfolgsaussichten zu beobachten und seinen Mandanten allgemein und umfassend zu beraten. Dabei sind auch Änderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu berücksichtigen. Ebenso gehört hierzu die Online-Datenbank des BGH und die NJW.
2. Im Falle einer Pflichtverletzung des Rechtsanwalts kann die Rechtsschutzversicherung bereits an die Mandanten gezahlte Beträge als Schadensersatz aus übergegangenem Recht geltend machen.
Ansprechpartnerin
RAin Dr. Alexandra Kelker, Köln
alexandra.kelker@bld.de
Beratungspflichten eines Rechtsanwalts bei Wegfall der Erfolgsaussicht nach Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung
OLG Jena, Urteil vom 26.1.2024 – 9 U 364/18