Kann bei einer Versicherung für fremde Rechnung nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ausschließlich die WEG als Versicherungsnehmerin die Rechte aus dem Vertrag ausüben und ist das WEG-Mitglied als versicherte Person auch bei Besitz des Versicherungsscheins hierzu nicht berechtigt, ist eine Klage des WEG-Mitglieds wegen fehlender Prozessführungsbefugnis abzuweisen.
Ansprechpartner
RA Artur Barański, LL.M., Berlin
artur.baranski@bld.de
Fehlende Prozessführungsbefugnis bei Versicherung für fremde Rechnung
LG Berlin II, Urteil vom 10.1.2024 - 4 O 81/23 (nicht rechtskräftig)