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18.07.2007
Bloße Übernahme des Frachtgutes löst keine Zahlungspflicht des Empfängers aus
BGH, Urteil vom 11.1.2007 - I ZR 177/04
(Urteil im pdf-Format)
Die bloße Übernahme des Frachtguts stellt keine die Zahlungspflicht des Empfängers gemäß § 421 Abs. 2 Satz 1 HGB begründende konkludente Geltendmachung des Rechts auf Ablieferung nach § 421 Abs. 1 Satz 1 HGB dar.
Ansprechpartner
RA Jochen Boettge,
München
Jochen Boettge