Mit dem Ziel, den Verbreitungsgrad der bAV insbesondere in kleinen und mittelgroßen Unternehmen sowie unter Geringverdienern zu erhöhen, erweitert das neue BRSG das Betriebsrentengesetz um ein sogenanntes Sozialpartnermodell (SPM). Dieses SPM sowie weitere arbeitsrechtliche Neuerungen (bspw. Optionsmodelle) sind jedoch grundsätzlich tariflichen Lösungen vorbehalten. Ergänzt werden diese Änderungen um steuer-, sozialversicherungsrechtliche und versicherungsaufsichtsrechtliche Neuerungen, die auch außerhalb tariflicher Lösungen gelten. Insbesondere sind die Erweiterung des steuerlichen Dotierungsrahmens, die Einführung einer neuen steuerlichen Geringverdienerförderung sowie die Abschaffung der „Doppelverbeitragung“ von Riester-Verträgen in der bAV und Verbesserungen bei der Anrechnung von bAV-Leistungen auf die Grundsicherung im Alter zu nennen.
Das BRSG erzeugt hohen Informations- und Beratungsbedarf bei Anbietern und Arbeitgebern, da es eine bAV II (Sozialpartnermodell) schafft und die Rahmenbedingungen der herkömmlichen bAV erheblich verändert. Die Anpassungen der Produkte, des Vertriebs sowie der Verwaltungsabläufe der in der bAV engagierten Versicherer, Pensionskassen und Pensionsfonds sowie bei den Arbeitgebern ist erforderlich. Die Berater von BLD stehen mit ihrer speziellen betriebsrentenrechtlichen Expertise zur Verfügung, um diesen Informations- und Beratungsbedarf zu decken.
Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie unter:
VersicherungsJournal vom 26.1.2018 >>
Herbert Frommes Versicherungsmonitor vom 26.1.2018 >>
LEITERbAV vom 06.02.2018 – Impressionen im Stakkato (I) >>
LEITERbAV vom 07.02.2018 – Impressionen im Stakkato (II) >>
Haufe Personalmagazin vom 31.01.2018 >>
News
3. BERLINER BAV-AUFTAKT: PROF. DR. ULBRICH VERANSTALTET ZUKUNFTSKONFERENZ
Rund 100 Vertreter der Politik, Sozialpartner, Versorgungsträger, Verbände und der Wissenschaft tauschten sich auf Einladung von BLD Of-Counsel Prof. Dr. Mathias Ulbrich, LL.M., bei der Fachtagung „Berliner bAV-Auftakt: Die Zukunft der bAV im Dialog“ am 25. Januar 2018 über das Anfang 2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) aus.
Top 5 Artikel
