Der Entwurf einerEntschließung des Europäischen Parlaments zu Produktsicherheit und zur Einhaltung von Vorschriften im elektronischen Handel sowie bei Einfuhren aus Drittstaaten [2025/2037(INI)] adressiert eine Reihe struktureller Herausforderungen, die sich aus dem stark wachsenden elektronischen Handeln und globalisierten Lieferketten ergeben. Eines der Hauptanliegen im Umfeld der EU im Bereich des elektronischen Handels ist die zunehmende Menge an unsicheren und illegalen Produkten, die über Online-Marktplätze in den Binnenmarkt gelangen und die Integrität des Binnenmarkts beeinträchtigen. Vor diesem Hintergrund ist die Zahl der kleinen Sendungen in die EU drastisch angestiegen; allein im Jahr 2024 sind über 4,6 Milliarden Pakete aus Drittstaaten in die EU gelangt. Viele dieser Waren umgehen die erforderlichen Konformitätskontrollen, gefährden die Verbraucher und untergraben die Marktintegrität. Die Zoll- und Marktüberwachungsbehörden stehen vor der Herausforderung, das stark anwachsende Volumen kleiner Sendungen zu bewältigen. Zugleich beeinträchtigen erhebliche Unterschiede bei personellen Ressourcen, beim Datenaustausch oder beim Einsatz digitaler Technologien ihre Fähigkeit, den Online-Handel wirksam zu kontrollieren.
Der Entschließungsentwurf betont, dass trotz eines europarechtlichen Rahmens – insbesondere der Rechtsvorschriften wie das Gesetz über digitale Dienste, die Marktüberwachungsverordnung und die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit – die tatsächliche Durchsetzung der Vorschriften hinter den legislativen Zielsetzungen zurückbleibt. Hauptursache sei, dass zahlreiche Wirtschaftsakteure aus Drittstaaten nicht denselben Sicherheits-, Umwelt- und Konformitätsanforderungen unterliegen wie Hersteller mit Sitz in der EU. Hinzu kämen Regelungslücken, die es Online-Plattformen aus Drittländern ermöglichten, die Einhaltung der Vorschriften zu umgehen, sodass die Verantwortung der Produktsicherheit weitgehend den EU-Plattformen des elektronischen Handels aufgebürdet werde. Hierdurch werde es nach wie vor ermöglicht, dass unsichere und illegale Waren ungehindert auf den EU-Markt gelangen könnten. Diese Umstände untergraben das europäische Produktsicherheitsniveau und führen zu einer Wettbewerbsverzerrung zulasten unionsansässiger Hersteller und Händler. Vor diesem Hintergrund thematisiert der Berichtsentwurf die wichtigsten Herausforderungen, vor denen der elektronische Handel steht und legt zugleich Maßnahmen dar, um Regelungslücken zu schließen und einen sichereren und faireren Markt für Unternehmen und Verbraucher gleichermaßen sicherzustellen.
Für Importeure aus Drittstaaten sollen sich nach den Erwägungsgründen des Entschließungsentwurfs hieraus folgende Konsequenzen ergeben:
1. Stärkere Haftungsrisiken
Sobald Produkte aus Drittstaaten keinen eindeutig identifizierbaren Hersteller in der EU haben, könnten Importeure verstärkt als haftungsrechtliche Anknüpfungspunkte fungieren (vgl. Erwägungsgrund 16).
2. Sorgfaltspflichten bei Online-Marktplätzen
Importeure, die über Online-Marktplätze vertreiben, könnten mit zusätzlichen Kooperationspflichten rechnen. Es ist zu erwarten, dass diese die Nachverfolgbarkeit ihrer Händler („Know your business customer“ – Kenne deinen Geschäftskunden) sicherzustellen haben, was Händler davon abhalten sollte, unsichere oder gefälschte Güter zu verkaufen. Weiterhin ist zu erwarten, dass diese verpflichtet werden, die Vorschriften zur Konformität durch Technikgestaltung einzuhalten, um die Rückverfolgbarkeit insgesamt zu verbessern (vgl. Erwägungsgrund 17).
3. Umsetzung des digitalen Produktpasses
Wenn sich das Parlament für die Einführung eines digitalen Produktpasses für kritische Produkte, die online verkauft werden, ausspricht, könnten Importeure mit der Pflicht rechnen, detaillierte Qualitätsdaten elektronisch zu hinterlegen und fortlaufend zu aktualisieren, damit die Behörden Informationen über Produkte prüfen können, bevor diese Produkte auf dem Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden (vgl. Erwägungsgrund Ziffer 29, 30).
4. Fazit & Ausblick
Insgesamt signalisiert der Entwurf, dass der europäische Gesetzgeber Importeure aus Drittstaaten künftig noch stärker in die Verantwortung nehmen wird, um ein hohes Produktsicherheitsniveau im elektronischen Handel zu gewährleisten. Ein Follow-up der Europäischen Kommission vom Juli 2025 zeigt, dass der Schwerpunkt nun klar auf einer konsequenteren Durchsetzung, verstärkter Marktüberwachung und der effektiven Nutzung bestehender Instrumente liegt (KOM-Follow-up, A10-0133/2025 / P10 TA (2025) 0154, 09.07.2025).
Ob und inwieweit sich für Importeure auch weitere haftungsrechtlich relevante Pflichten ergeben, bleibt abzuwarten.
Unternehmen sind jedenfalls gut beraten, die weiteren Entwicklungen auf europäischer Gesetzgebungsebene stets im Blick zu halten, um frühzeitig ihre Prozesse mit Blick auf künftige Anforderungen zu überprüfen und ggfs. anzupassen.


