Mit dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat Dr. Klein in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Über Stationen bei der Staatsanwaltschaft, beim Amts- und Landgericht und Abordnungen als wissenschaftlicher Mitarbeiter zum Bundesverfassungsgericht sowie ins Bundeskanzleramt erfolgte am 30. Dezember 2014 seine Ernennung zum Richter am OLG Karlsruhe, wo er bis zur jetzigen Berufung an den BGH tätig war.
Die Pressemitteilung des BGH vom 04. Juli 2016 zur Ernennung von Dr. Oliver Klein finden Sie hier.
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DR. OLIVER KLEIN NEUER BGH-RICHTER AM VI. ZIVILSENAT
Richter am OLG Dr. Oliver Klein wurde Anfang Juli durch Bundespräsident Joachim Gauck zum Richter am BGH ernannt. Er wird dort den für Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche aus Unfällen, aus Produkt- und Umwelthaftung sowie aus Arzthaftungsrecht zuständigen VI. Zivilsenat verstärken.
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