Der Kölner BLD-Rechtsanwalt Dr. Martin Lomb, LL.M., hat einen Aufsatz mit dem Titel „Update: Rechtsprechung zur Haftung des Lebensmittelimporteurs“ in der Zeitschrift ZfPC 2025, 186 ff. veröffentlicht.
Der Beitrag befasst sich mit der zivilrechtlichen Haftung von Lebensmittelimporteuren bei der Lieferung kontaminierter Waren aus Drittländern in den Europäischen Wirtschaftsraum. Lomb verdeutlicht hierbei anhand aktueller Rechtsprechung – Entscheidungen des OLG Hamm, des LG Osnabrück und des LG Hamburg –, dass Importeure gegenüber dem Lebensmittelhersteller grundsätzlich nicht verschuldensunabhängig für durch mangelhafte Lebensmittel entstandene Schäden haften. Ein branchenspezifisches Sonderhaftungsrecht existiere im Lebensmittelhandel nicht. Die primäre Verantwortung für die Lebensmittelqualität und -sicherheit verbleibe beim Lebensmittelhersteller, den die höchsten Prüfpflichten treffen. Damit bringe die Entscheidung weitere Klarheit für Lebensmittelimporteure.
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Lomb veröffentlicht Rechtsprechungsupdate zur Haftung des Lebensmittelimporteurs
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