BLD-Partner Cornelius Maria Thora hat in der Zeitschrift NJW 2023, 986 f. eine Anmerkung zum Urteil des BGH vom 06. Dezember 2022 (VI ZR 168/21) veröffentlicht.
Der BGH hat in seinem Urteil entschieden, dass eine zu entschädigende psychische Beeinträchtigung von Krankheitswert nicht über die gesundheitlichen Beeinträchtigungen hinausgehen müsse, denen Betroffene bei der Verletzung eines nahen Angehörigen üblicherweise ausgesetzt sind. Thora weist in seiner Anmerkung darauf hin, dass das höchste deutsche Zivilgericht damit von seiner jahrzehntelangen Rechtsprechung abrückt. Dies sieht Thora kritisch. Er stimmt allerdings der Einschätzung des BGH in seinem Urteil zu, dass die Deliktshaftung dennoch nicht ausufern dürfe.
News Haftpflichtversicherung