„Aktuelle Rechtsfragen im Zusammenhang mit den Rechtsfolgen eines zeitlich unbefristeten Widerrufs bei Neuverträgen der Lebensversicherung“ lautet der Titel eines Aufsatzes, den die Kölner BLD-Rechtsanwältin Clara Zöll in der VersR 2025, 717 ff. veröffentlicht hat.
Seit dem Grundsatzurteil des EuGH vom 19. Dezember 2013, das festgestellt hat, dass die Jahresfrist des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. jedenfalls dann europarechtswidrig ist, wenn der Versicherer den Versicherungsnehmer nicht über sein Widerspruchsrecht informiert hat, sehen sich Lebensversicherer der Geltendmachung „ewiger“ Vertragslösungsrechte ausgesetzt. Vor dem Hintergrund der neueren BGH-Rechtsprechung nimmt die Anzahl der Fälle, in denen ein unbefristetes Widerrufsrecht gem. § 8 VVG 2008 geltend gemacht wird, zu. Der Aufsatz beschäftigt sich mit Blick auf die Lebensversicherung mit den Rechtsfolgen eines zeitlich unbefristeten Widerrufs. Hierbei beleuchtet Zöll zum einen den Anwendungsbereich des § 9 Abs. 1 VVG, zum anderen geht sie auf die Sonderkonstellation der Geltendmachung eines unbefristeten Widerrufsrechts bei solchen Rentenversicherungsverträgen ein, die sich bereits im Rentenbezug befinden.
News Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung
Zöll beantwortet Rechtsfragen zu einem zeitlich unbefristeten Widerruf bei Neuverträgen der Lebensversicherung
Top 5 Artikel
