Nähert sich ein Fahrradfahrer einem Einmündungsbereich entgegen § 2 Abs. 1, 5 StVO in entgegengesetzter Fahrtrichtung und beabsichtigt er eine Straße fahrend zu überqueren, tritt die einfache Betriebsgefahr des PKW hinter das schwerwiegende Verschulden des Fahrradfahrers zurück.
Ansprechpartnerin
RAin Dr. Corinna Carl
Alleinige Haftung eines vom Gehweg auf die Fahrbahn fahrenden Fahrradfahrers
LG Berlin II, Urteil vom 12.2.2025 - 50 O 154/24 V (nicht rechtskräftig)