1. Dass durch das Steckenlassens des Netzsteckers von einem Föhn ein Brand ausbrechen kann, ist nach der allgemeinen Lebenserfahrung nicht vorhersehbar. Daran ändern auch Warnhinweise in der Bedienungsanleitung nichts.
2. Eine Brandgefahr ist nicht vorhersehbar, wenn ein Föhn nach Kontakt mit Nässe weiterhin einwandfrei funktioniert.
Ansprechpartner
RA Tobias Matz
Kein Fahrlässigkeitsvorwurf beim Steckenlassen vom Netzstecker eines Föhns
KG, Beschluss vom 19.3.2025 – 26 U 26/24