Auskünfte des Versicherungsvertreters zum Inhalt des Versicherungsschutzes und zum Stand der Bearbeitung eines Schadens beinhalten im Regelfall – so auch hier – keine bindenden Erklärungen über die Eintrittspflicht des Versicherers.
Ansprechpartnerin
RAin Dr. Corinna Carl
Keine bindende Erklärung über die Eintrittspflicht des Versicherers bei Auskünften des Versicherungsvertreters zum Inhalt des Versicherungsschutzes
OLG Saarbrücken, Urteil vom 12.2.2025 - 5 U 119/23