Heibehandlungskosten (hier: Kostenvoranschlag eines Zahnarztes) sind nicht fiktiv zu erstatten.
Anmerkung
Das LG schließt sich hier der Auffassung des OLG Brandenburg in dem nicht veröffentlichten Hinweis im Verfahren 12 U 69/20 an.
Ansprechpartnerin
RAin Dr. Corinna Carl, Berlin
corinna.carl@bld.de
Keine Erstattung fiktiver Behandlungskosten (mit BLD-Anmerkung)
LG Potsdam, Urteil vom 24.4.2024 - 11 O 305/21