Die Zuerkennung einer Kostenpauschale ist auf Fälle der Geltendmachung von Schmerzensgeld nicht zu übertragen.
Anmerkung
Das Urteil bestätigt, dass Nebenkosten unter Durchbrechung des Grundsatzes der §§ 249 ff. BGB abstrakt und fiktiv mit einer Pauschale nur für Fahrzeugschäden bei Verkehrsunfallangelegenheiten geltend gemacht werden können. Bei diesen Massenverfahren sollen zur Erleichterung des Geschädigten die regelmäßig und in nahezu jedem Fall anfallenden Aufwendungen pauschal geltend gemacht werden können. Dies gilt allerdings nicht für Fälle von Personenschäden. Hier ist der Geschädigte auf konkreten individuellen Nachweis zu verweisen. Vorliegend macht die Klägerin einen Personenschaden geltend, sodass fiktive Nebenkosten anhand einer Pauschale nicht begehrt werden können.
Ansprechpartner
RA Armin Seiler
Keine Kostenpauschale bei Personenschäden (mit BLD-Anmerkung)
AG Augsburg, Urteil vom 12.12.2024 - 12 C 1378/24