Keine Schadenentstehung "bei dem Betrieb" des Fahrzeugs, wenn die Ursache nicht nachgewiesen ist. Eine Haftung des Kraftfahrt-Haftpflichtversicherers scheidet aus, wenn andere Ursachen für die Schadenentstehung in Betracht kommen.
Anmerkung
Das OLG Düsseldorf bestätigt eine Entscheidung des LG Duisburg, wonach die Klägerin von dem beklagten Kraftfahrt-Haftpflichtversicherer keinen Schadenersatz aufgrund eines Brandereignisses in der Werkstatt verlangen kann, wenn nach erfolgter Beweisaufnahme nicht feststeht, dass der Brand durch einen Defekt des Fahrzeuges verursacht wurde. Vorliegend hatte die Beklagte angeführt, dass der Schaden bereits nicht "bei dem Betrieb" des Fahrzeuges entstanden sei, da ebenfalls ein Reparaturfehler der Klägerin in Betracht komme. Der Sachverständige konnte eine genaue Ursache nicht ermitteln. Es sei nicht auszuschließen, dass der den Brand auslösende Kurzschluss auf Arbeiten der Klägerin zurückzuführen sei.
Ansprechpartner
RA Matthias Stutzinger
Umfang und Nachweispflicht eines Schadens "bei dem Betrieb" eines Kraftfahrzeugs (mit BLD-Anmerkung)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.8.2025 - I-1 U 146/24 (nicht rechtskräftig)


