1. Bei einer Anmietung einen Monat nach dem Unfall liegt eine Notsituation, die besondere Umstände bei der Anmietung rechtfertigen, nicht mehr vor.
2. Eine Preisrecherche via Internet ist als allgemein üblich zumutbar.
3. Weder eine Schätzung nach Schwacke noch nach Fraunhofer ist geeignet, um angemessene Mietwagenkosten zu bemessen.
Ansprechpartnerin
RAin Runa Stopp
Weder Schwacke noch Fraunhofer ist geeignete Schätzungsgrundlage für Mietwagenkosten
AG Mitte, Urteil vom 6.8.2024 - 111 C 203/23 V (nicht rechtskräftig)