Frederik Kleinherne ist Rechtsanwalt im Fachbereich Kranken am Standort Köln. Er ist Fachanwalt für Versicherungsrecht. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im gesamten Kranken- und Pflegeversicherungsrecht, insbesondere der Krankheitskosten- und Krankentagegeldversicherung sowie des Berufs- und Vergütungsrechts der Heilberufe. Unseren Mandanten steht er bei komplexen Rechtsfragen lösungsorientiert zur Seite und bringt dabei rechtliche mit medizinischen und versicherungsmathematischen Fragen stets in Einklang. Besondere Erfahrung hat er mit den Anforderungen von Mandanten bei der Betreuung von Masseverfahren.
