Ende 2024 entschied der BGH: Wird ein Auto in einer Waschanlage beschädigt, so haftet in der Regel der Betreiber. Welche rechtlichen Konsequenzen bringt diese Entscheidung mit sich und was gilt es für Versicherer nun zu beachten?
Diesen Fragen widmete sich unser BLD-Praxismeeting, das vergangenen Donnerstag in Kooperation mit dem Waschanlagenhersteller Christ-Wash-Systems (Otto Christ AG) an unserem Berliner Standort stattfand.
Nach der Begrüßung durch BLD-Partner Ümit Kaplan eröffnete Gastreferent Christian Mahler von Christ Wash Systems mit einem Fachvortrag zur Technik und Funktionsweise von Portalwaschanlagen und Waschstraßen. Im Anschluss stellte BLD Senior Associate Thomas Glas die eingangs erwähnte BGH-Entscheidung vor und erläuterte die allgemeine Rechtslage zur Haftung bei Waschanlagenunfällen.
Eine rundum gelungene Veranstaltung, die beim anschließenden Get-together mit Häppchen, Getränken und fachlichen Gesprächen einen angemessenen Ausklang fand. Vielen Dank an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie an unseren Gastreferenten Christian Mahler für die interessanten und praxisnahen Einblicke in die Branche.
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BLD-Praxismeeting in Berlin
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