Eine Auszubildende erleidet nach Abschluss des ersten Lehrjahres depressive Störungen und wird deshalb krankgeschrieben. Der medizinische Dienst der Krankenversicherung rät ihr, den Arbeitsplatz aufzugeben. Dennoch lehnt die Berufsunfähigkeitsversicherung ihre Leistungspflicht ab, bestätigt vom OLG Schleswig. Ein Versicherer erklärt unter dem Vorwurf einer Anzeigepflichtverletzung neben dem Rücktritt hilfsweise eine Vertragsanpassung und dringt damit beim OLG Dresden nicht durch. Warum und „ZuRecht“?
Diesen und einen weiteren „Highlight-Fall“ aus der Berufsunfähigkeits-Rechtsprechung stellen drei BLDler in der Kolumne „ZuRecht“ im Magazin „BUaktuell“ vor. Die beiden BLD-Partner Michael-A. Ernst und Ansgar Mertens sowie Salary Partnerin Anna Kristina Pruß beschreiben die Sachverhalte, gehen kritisch auf die jeweiligen Urteilsgründe ein, und geben abschließend Empfehlungen zum Vorgehen in der Praxis.
Den vollständigen Aufsatz finden Sie in der BUaktuell Ausgabe 2/2023 ab Seite 7.