Am 30. September fand an unserem Dortmunder Standort eine spartenübergreifende Veranstaltung zu den Auskunftspflichten des Versicherungsnehmers in der Sach-, Unfall-, Haftpflicht- und Kraftfahrtversicherung statt. Im Fokus standen die gemeinsamen gesetzlichen Grundlagen nach § 31 VVG und die spartenspezifischen Unterschiede der Auskunftspflichten, die in der täglichen Fallbearbeitung immer wieder zu Herausforderungen führen. Unsere BLD-Referenten beleuchteten die Thematik aus unterschiedlichen Blickwinkeln:
- Dr. Stefan Spielmann: Die gesetzlichen Grundlagen (§ 31 VVG) der Auskunftspflicht / Sachversicherung
- Lutz Köther, LL.M.: Auskunftspflichten in der Unfallversicherung
- Marcel Hohagen, LL.M.: Auskunftspflichten in der Haftpflichtversicherung
- Stephan Brockhaus: Auskunftspflichten in der Kraftfahrtversicherung
In den anschließenden Diskussionen wurden praxisrelevante Fragen und typische Problemkonstellationen gemeinsam erörtert. Ein gelungenes Beispiel für einen hochwertigen Austausch zwischen Juristen und Fachleuten aus der Versicherungsbranche.
Wir bedanken uns herzlich bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für die erfolgreiche Veranstaltung in Dortmund sowie bei unseren Referenten für die interessanten Vorträge.