Die Grundsätze, die bei der Behandlung sog. Querverkäufe Anwendung finden, hatte die Versicherungsaufsichtsbehörde in der Vergangenheit durch mehrere Rundschreiben bereits konkretisiert. Mit dem BaFin-Rundschreiben 03/2021 (VA) vom 03. März 2021 zu echten Gruppenversicherungsverträgen treten zum Teil neue Regelungen hinzu, wie BLD-Partner Dr. Joachim Grote bei procontra-online am 23. März 2021 berichtet. Zuvor hatte der Gesetzgeber in Umsetzung der IDD 2018 in § 7a VVG eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die den Querverkauf regelt. Danach sei der gemeinsame Vertrieb von Versicherungsprodukten mit anderen Produkten und Dienstleistungen zwar nicht verboten, er löse allerdings Informations- und Ermittlungspflichten des Versicherers aus. Dazu hatte Dr. Grote einen Vortrag auf der diesjährigen Jahrestagung des Deutschen Vereins für Versicherungswissenschaften am 11. März 2021 gehalten.
Die Ausführungen von Dr. Grote sind in einem Artikel bei procontra-online hier >> (Web Archiv Link) zusammengefasst.