Anfang dieser Woche führten wir bei BLD unsere zweitägige interne Berufsrechtschulung durch – ein wichtiges Angebot zur Fortbildung im anwaltlichen Berufsrecht nach § 43f BRAO. Vier BLDler trugen zu Themen wie der Organisation des Berufs, den allgemeinen und besonderen Berufspflichten, dem anwaltlichen Haftungrecht sowie dem Kostenrecht vor.
Anlass der Schulung ist die aus § 43f BRAO resultierende Pflicht, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte innerhalb des ersten Jahres nach der erstmaligen Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer den Erwerb von Berufsrechtskenntnissen im Umfang von mindestens zehn Zeitstunden nachweisen müssen. Wir freuen uns, dass wir diese Verpflichtung zukünftig aktiv mitgestalten, denn auch in den nächsten Jahren wird BLD diese Fortbildungsmöglichkeit regelmäßig für unsere neu zugelassenen Kolleginnen und Kollegen anbieten.
Ein besonderer Dank geht an unsere Referentinnen und Referenten, die mit ihren Vorträgen zum Erfolg der Schulung maßgeblich beitrugen: Anne Karen Reinhardt, Dr. Alexandra Kelker, Franziska Lüken und Dr. Martin Lomb.
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Interne Berufsrechtschulung für unsere neuen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
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