Das OLG München befasst sich in seinem Hinweisbeschluss vom 14. August 2024 (25 U 2826/23e) mit dem Innenausgleich der Leitungswasserversicherer nach einem versicherungsübergreifenden Leitungswasserschaden. Zu dieser Entscheidung hat der Münchener BLD-Partner Thomas Mittendorf zusammen mit Rechtsreferendarin Isabella Högenauer eine Anmerkung in der Zeitschrift r+s 2025, 536 f. verfasst.
In der Anmerkung weisen Mittendorf und Högenauer darauf hin, dass in der Praxis die meisten Versicherungsnehmer in einer Konstellation, in dem die Schadenentstehung in die Zeit zweier Versicherungsverträge fällt, regelmäßig den aktuellen Versicherer in Anspruch nehmen. Dieser mache nur sehr selten Regressansprüche gegen den Vorversicherer geltend, weswegen es zur Frage der Deckungspflicht des Vorversicherers kaum bis keine veröffentlichten Gerichtsentscheidungen gibt. Das OLG München sieht zumindest eine teilweise Eintrittspflicht des Vorversicherers, was Mittendorf und Högenauer befürchten lässt, dass es zukünftig mehr Rechtstreitigkeiten zwischen den Versicherern geben und die Versicherungsnehmer in der Zukunft häufiger den Vorversicherer in Anspruch nehmen könnten.
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Mittendorf veröffentlicht Anmerkung zum versicherungsübergreifenden Leitungswasserschaden
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