Die Kettensäge anwerfen und das Lieferkettengesetz wegbolzen? Mit diesem Vorschlag sorgte Bundeswirtschaftsminister Habeck für Diskussionen. Doch was bedeutet das für Unternehmen, die sich seit knapp zwei Jahren um die Umsetzung der Sorgfaltspflichten aus dem LkSG kümmern, und vor allem für die Betroffenen von Menschenrechtsverstößen und Umweltschädigung?
Entscheidend in der ganzen Diskussion ist, dass die EU-Lieferketten-Richtlinie in Kraft getreten ist und zeitnah umgesetzt werden muss. BLD Salary Partner Christiane Osterspey erläutert, warum das Thema nicht bald vom Tisch sein wird und sich Versicherer auf eine Menge Arbeit einstellen müssen: Die haftungsrechtlichen Inanspruchnahmen drohen unter dem Lieferkettengesetz, werden aber spätestens mit der umgesetzten Richtlinie kommen. Versicherer müssen prüfen, ob sie selbst dafür gewappnet sind. Die Versicherten stellen sich die Fragen gleichermaßen und der Bedarf nach lückenlosem Lieferkettenschutz wächst.
Seit Oktober dieses Jahres veröffentlicht die BLDlerin einmal im Monat die Rechtskolumne „Legal Eye“, in der Sie aktuelle Themen aus dem Bereich des Versicherungsrechts beleuchtet.
Die zweite Ausgabe der Reihe zum Lieferkettengesetz, der EU-Lieferketten-Richtlinie und den damit verbundenen Konsequenzen lesen Sie hier: https://versicherungsmonitor.de/2024/11/25/der-lieferkettenkrimi-wann-kommt-denn-nun-die-kettensaege/ (paywall).