BLD-Partner Dr. Thorsten Süß hat in der Zeitschrift MedR 2024, 263 f. eine Anmerkung zu der Entscheidung des BGH vom 09. Januar 2023 (VI ZB 80/20) veröffentlicht. Der BGH erläutert in diesem Beschluss die Frage nach dem richtigen Rechtsweg bei Regressforderungen gegen den Durchgangsarzt. Hierzu hat er entschieden, dass in diesen Fällen die Sozialgerichte zuständig seien. Süß weist in seiner Anmerkung darauf hin, dass sich hinter dieser Frage noch ein weiterer, durchaus brisanterer Punkt verberge, nämlich der, dass Unfallversicherungsträger überhaupt ihre Durchgangsärzte in Regress nehmen. Der Einschätzung des BGH, dass dann eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit vorliege, für die die Sozialgerichte zuständig sind, stimmt Süß uneingeschränkt zu. Er geht ferner darauf ein, warum die Abgrenzung zwischen privat- und öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nicht nur bei der Rechtswegfrage nicht immer leicht zu treffen ist.
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