Für die Zeitschrift MedR 2022, 404 ff. kommentiert BLD-Partner Dr. Thorsten Süß eine Entscheidung des OLG Bamberg vom 14. Februar 2020 (4 U 84/19). Das Gericht hatte sich mit einer mangels ausreichender Befunderhebung zu spät erkannten Basilaristhrombose zu beschäftigen. Während Patienten relativ häufig der Nachweis pflichtwidrigen Verhaltens gelänge, scheiterten Klagen nach den Ausführungen von Süß häufig daran, dass der Kausalitätsbeweis nicht erbracht werden könne. Dabei unterstreicht er auch, wie wichtig die saubere Unterscheidung zwischen diagnostischen Irrtümern und Befunderhebungsmängeln ist. Schließlich bemerkt Süß, wie weit die Beweislastumkehr bei unterlassener Befunderhebung geht; er stimmt den Bamberger Richtern darin zu, dass diese auch das Ergebnis einer (unterlassenen) Befunderhebung ergreifen könne.
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Süß zur Beweislast nach grob pflichtwidrig unterlassener Befunderhebung
BLD-Partner Dr. Thorsten Süß kommentiert Rechtsprechung zu verkannten Schlaganfällen.