BLD-Partner Cornelius Maria Thora bespricht in der Zeitschrift VersR 2023, 391 f. das Urteil des BGH vom 20. Dezember 2022 (VI ZR 375/21). Der BGH hatte die Frage zu entscheiden, ob die im unmittelbaren Anschluss an ein Aufklärungsgespräch erklärte Einwilligung in eine Operation wirksam ist. Dies hatte das OLG Bremen als Vorinstanz im vergangenen Jahr nämlich verneint, indem es eine zwingende Überlegungsfrist zwischen Aufklärung und Einwilligung verlangt hatte. Der BGH das Urteil der Vorinstanz aufgehoben und klargestellt, dass lediglich eine angemessene Überlegungsfrist zwischen Aufklärung und Operation erforderlich sei. Ein zusätzlicher Zeitraum zwischen Aufklärung und Einwilligung sei weder nach der bisherigen Rechtsprechung noch nach § 630e BGB zu fordern, solange der Patient eine solche nicht fordere. Dem stimmt Thora in seiner Anmerkung zu und zeigt die Bedeutung dieser Entscheidung für den klinischen Alltag auf.
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Thora bespricht BGH-Entscheidung zur Operationseinwilligung zustimmend
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