Der Kläger ist hinsichtlich des Zeitwerts eines Gebäudes beweisbelastet und muss hierzu schlüssig vortragen, insbesondere zum Abnutzungsgrad und zu vorgenommenen Sanierungen vor dem Versicherungsfall. Ausführungen zum Ertragswert der Immobilie genügen dem hingegen nicht.
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RA Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther
Anforderungen an den Klägervortrag zum Zeitwert
LG Köln, Urteil vom 13.8.2025 – 20 O 114/24