Eine Beauftragung zur Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ist von einer vorherigen Einwilligung in die Datenverarbeitung und Schweigepflichtentbindungserklärung abhängig.
Anmerkung
Das SG Potsdam hat einen Antrag auf einstweilige Anordnung im Eilverfahren abgelehnt, nachdem der Antragssteller zuvor der Auffassung war, dass eine Begutachtung zwecks Pflegegradeinstufung durch den Medizinischen Dienst (Medicproof) auch ohne zuvor unterzeichnete Einwilligung in die Datenverarbeitung und Schweigepflichtentbindungserklärung möglich sein müsse. Das Gericht ist dieser Auffassung nicht gefolgt und hat zutreffend festgestellt, dass eine Begutachtung ohne die vorgenannten Erklärungen nicht möglich ist, da sich der Versicherer sonst eines Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Vorschriften schuldig machen würde.
Ansprechpartner
RA Jantscho Nestorov
Beauftragung zur Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ist von einer vorherigen Einwilligung in die Datenverarbeitung und Schweigepflichtentbindungserklärung abhängig (mit BLD-Anmerkung)
SG Potsdam, Beschluss vom 9.6.2026 - S 11 P 114/26 ER


