Ein Leerrohr als Verbindungsleitung ist kein Rohr der Wasserversorgung und keine sonstige hiermit verbundene Einrichtung. Ebenso handelt es sich nicht um ein Ableitungsrohr, sodass es sich bei Eindringen von Niederschlagswasser nicht um einen versicherten Rückstau handelt.
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RA Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther
Ein Leerrohr ist kein Rohr der Wasserversorgung oder Ableitungsrohr
LG Limburg a.d. Lahn, Urteil vom 19.9.2025 – 2 O 190/24


