Ist ein Dach bereits vor Eintritt des versicherten Hagelereignisses komplett sanierungsbedürftig und alternativlos, so begründet der Versicherungsfall eines Hagelschadens nicht die Notwendigkeit eines Totalrückbaus, da diese Notwendigkeit auch bei Hinwegdenken des versicherten Hagelschadens bestehen würde. Es ist auch nicht der Schaden zu ersetzen, der bei Hinwegdenken der Vorschäden für die Beseitigung der Hagelschäden entstanden wäre, wenn die sternförmigen Hagelschäden auf dem Dach bei Hinwegdenken der Vorschäden nicht in dieser Form entstanden wären.
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RA Dr. Florian Höld
Fehlende Kausalität zwischen Hagel und Reparaturkosten eines Daches
LG Düsseldorf, Urteil vom 10.10.2025 – 9a O 99/23


