Die Haftungsbeschränkung nach Ziffer 23.1.2 ADSp 2017 bezieht sich nur auf nationale Multimodaltransporte unter Einschluss einer Seestrecke. Deswegen gilt bei internationalen Multimodaltransporten unter Einschluss einer Seestrecke Ziffer 23.2 ADSp 2017 mit der Folge, dass bei unbekanntem Schadenort eine gewichtslimitierte Haftung der Höhe nach von 8,33 SZR/kg besteht und nicht 2 SZR/kg.
Anmerkung
Das Urteil stimmt nachdenklich, weil es der klaren Intention der Trägerverbände der ADSp 2017 zuwiderläuft, unter Beibehaltung der gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen nach §§ 452 ff. HGB lediglich zulässig zur Rechtsfolge gemäß §§ 449,466 HGB die Haftung der Höhe nach zu beschränken. Entgegen der Auffassung des Gerichts findet sich eher kein Ansatz im Gesetz oder den ADSp 2017, insbesondere nicht in den in Bezug genommenen Ziffern, zwischen nationalen Multimodaltransporten unter Einschluss einer Seestrecke - solche Transporte sind zwar denkbar, kommen praktisch aber kaum vor - und internationalen zu unterscheiden. Da es sich indes zunächst um die erste und einzige Entscheidung insoweit zu handeln scheint, bleibt abzuwarten, ob die Auffassung des OLG Stuttgart von anderen Gerichten in Zukunft geteilt wird.
Ansprechpartner
RA Jochen Boettge, München
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