Eine gemeinsame Betriebsstätte im Sinne von § 106 Abs. 3 Alt. 3 SGB VII liegt auch vor, wenn sich ein Gabelstaplerfahrer nach dem Entladen des ersten Lkw der Entladung eines daneben stehenden weiteren Lkw zuwendet und dabei den von dem bereits entladenen Lkw absteigenden Fahrer, der in seine Fahrbahn tritt, verletzt.
Ansprechpartner
RA Cornelius Maria Thora, Frankfurt/M.
cornelius.thora@bld.de
Haftungsprivileg wegen gemeinsamer Betriebsstätte beim Entladen zweier Lkw
LAG Nürnberg, Urteil vom 10.10.2024 - 5 SLa 26/24 (nicht rechtskräftig)