Erklärt der Versicherer auf seiner Website, dass er „im Rahmen der Bedingungen“ Leistungen erbringen will, wird dadurch klar, dass der Versicherer nur unter den in den Versicherungsbedingungen genannten Voraussetzungen Versicherungsschutz gewährt.
Ansprechpartner
RA Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther
Hinweis auf Versicherungsbedingungen als Leistungsbeschreibung
OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 12.5.2025 – 12 U 145/24