Es besteht kein Anspruch auf Beitragsrückerstattung, wenn der Versicherungsnehmer nur im Notlagentarif versichert ist (keine Vollversicherung).
Ansprechpartnerin
RAin Anja Lippeck
Kein Anspruch auf Beitragsrückerstattung im Notlagentarif
AG Gera, Urteil vom 11.12.2025 - 1 C 145/25 (nicht rechtskräftig)


