Für Kosten für den privaten Kfz-Sachverständigen bei unterbliebenem Vortrag zur Preisvereinbarung besteht kein Anspruch auf Ersatz.
Anmerkung
Das Gericht hat die Klage eines Geschädigten auf Erstattung von Sachverständigenkosten abgewiesen, nachdem eine Preisvereinbarung vom Geschädigten mit dem Sachverständigen bestritten wurde. Nach Recherche hatte sich ergeben, dass jener Sachverständige mit "kostenlosen Gutachten bei unverschuldeten Unfällen" auf seiner Homepage wirbt. Dem ist das Gericht gefolgt und hat die Klage, weil kein weiterer Vortrag des Klägers dazu folgte, als unschlüssig abgewiesen. Die Entscheidung zeigt, dass die Gerichte nicht in jedem Fall sämtliche Kosten für private Sachverständige zusprechen, sodass eine genaue Prüfung empfehlenswert erscheint.
Ansprechpartnerin
RAin Katharina Kade
Kein Ersatz von Kosten für den privaten Kfz-Sachverständigen bei unterbliebenem Vortrag zur Preisvereinbarung (mit BLD-Anmerkung)
AG Bremen, Urteil vom 27.2.2025 - 5 C 276/24