1. Ist ein teils gewerblich genutztes Gebäude versichert, so kann der Versicherer auch die Neuerrichtung eines nicht gewerblich genutzten Gebäudes als neuwertig im Sinne der strengen Wiederherstellungsklausel akzeptieren.
2. Lässt sich der Versicherer auf eine solche Neuerrichtung ein, so ist es nicht treuwidrig, wenn er die Erstattung der Umsatzsteuer verweigert, weil eine quotale Vorsteuerabzugsberechtigung des Versicherungsnehmers infolge des Wegfalls der gewerblichen Nutzung des Gebäudes entfallen ist.
3. Der Versicherungsnehmer ist in diesem Falle nicht schutzwürdig, da die Umsatzsteuer bei der Neuerrichtung eines teils gewerblich genutzten Gebäudes bei ihm nicht angefallen wäre und diese nun einen zusätzlichen, nicht versicherten Posten darstellt.
Ansprechpartner
RA Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther
Kein Ersatz von Umsatzsteuer bei Entfall der Vorsteuerabzugsberechtigung
OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 13.8.2025 – 14 U 65/24