1. Eine Verpflichtung des Krankenhausträgers, seine Patienten während der Corona-Pandemie täglich zu testen, ist nicht ersichtlich.
2. Informiert ein Krankenhausträger den Patienten bzw. dessen Angehörige erst nach der Entlassung des Patienten über eine Corona-Infektion, kann ein Angehöriger, der seine Ansteckung behauptet, hieraus keine Ansprüche herleiten.
Ansprechpartner
RA Cornelius Maria Thora
Keine Haftung eines Krankenhausträgers wegen einer vermeintlichen Corona-Ansteckung bei einem Patienten nach Entlassung
LG Limburg a.d.Lahn, Urteil vom 12.6.2025 - 1 O 220/23


