Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung bis zu 10 % (hier: 2 km/h) kommt es regelmäßig zu keiner Mithaftung des Vorfahrtsberechtigten.
Ansprechpartnerin
RAin Dr. Corinna Carl
Keine Mithaftung des Vorfahrtberechtigten bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 2 km/h
LG Darmstadt, Urteil vom 16.1.2025 - 3 O 218/20 (nicht rechtskräftig)