1. Berät ein Rechtsanwalt seinen Mandaten zu der Frage, wie sich Nachvermächtnis und
Pflichtteilsansprüche zueinander verhalten, einer schwierigen und höchstrichterlich ungeklärten Rechtsfrage, zu der verschiedene Ansichten vertreten werden und kommt er zu einem für den Mandaten ungünstigen Ergebnis, fehlt es an einem schuldhaften Handeln, auch wenn für den Mandaten günstigere Auffassungen vertretbar wären.
2. Die Vermutung beratungsgerechten Verhaltens ist widerlegt, wenn der Kläger sich auch bei „richtiger“ Beratung dafür entschieden hätte, den Rechtsstreit um die schwierige Rechtsfrage in Anbetracht des Risikos nicht fortzuführen.
Ansprechpartner
RA Dr. Simon Kubiak
Keine Pflichtverletzung des Rechtsanwalts bei schwieriger Rechtsfrage ohne höchstrichterliche Entscheidung
OLG Frankfurt/M., Urteil vom 16.9.2025 – 12 U 100/24 (nicht rechtskräftig)


