Macht der Versicherungsnehmer bei der Frage, ob er in den letzten fünf Jahren zur Abgabe einer Vermögensauskunft aufgefordert wurde, vorsätzlich wahrheitswidrige Angaben, so ist der Versicherer zur vollständigen Leistungsverweigerung berechtigt.
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RA Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther
Leistungsfreiheit des Versicherers bei falschen Angaben über Vermögensauskünfte
LG Hannover, Urteil vom 13.3.2025 – 6 O 38/24