Der Fahrer eines Kraftfahrzeugs verstößt gegen das allgemeine Rücksichtnahmegebot des § 1 Abs. 2 StVO, wenn er trotz schlechter Einsehbarkeit der hinter den Parkhaussäulen eines Parkhauses liegenden Parkplätze nicht langsam genug fährt, um auf ausparkende Fahrzeuge rechtzeitig reagieren zu können.
Ansprechpartnerin
RAin Dr. Corinna Carl
Mithaftung in Höhe von 25 % bei Parkplatzunfall
AG Mitte, Urteil vom 21.5.2025 - 21 C 349/24 V


