Die zu § 31 BGB entwickelten Grundsätze der Repräsentantenhaftung sind nicht auf § 111 Satz 1 SGB VII zu übertragen.
Ansprechpartner
RA Heinz Otto Höher, Köln
heinz-otto.hoeher@bld.de
Regress der gesetzlichen Unfallversicherung nach einem Verkehrsunfall des bei ihr versicherten Arbeitnehmers
BGH, Urteil vom 11.6.2024 - VI ZR 133/23