1. Macht ein Leasingnehmer nach einem Verkehrsunfall einen an dem Leasingfahrzeug entstandenen Sachschaden allein als fremden Schaden des Leasinggebers in gewillkürter Prozessstandschaft gegenüber dem Unfallgegner geltend, sind im Rahmen der subjektbezogenen Schadenbetrachtung die Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten des Leasinggebers maßgeblich.
2. Zur Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des bei der Abrechnung eines Totalschadens zu berücksichtigenden Restwertes des Unfallfahrzeugs.
Ansprechpartnerin
RAin Runa Stopp, Berlin
runa.stopp@bld.de
Schadenbetrachtung bei einem Verkehrsunfall mit einem Leasingfahrzeug
BGH, Urteil vom 2.7.2024 - VI ZR 211/22