1. Die Voraussetzungen der Überschwemmung im Sinne der Wohngebäudeversicherung sind nicht identisch mit denen der Kfz-Kaskoversicherung.
2. Für eine Überschwemmung in der Wohngebäudeversicherung reicht das bloße, durch ein Gefälle bedingte Herunterströmen auf das versicherte Grundstück nicht aus.
Ansprechpartner
RA Karsten Mühlhausen, Hamburg
karsten.muehlhausen@bld.de
Überschwemmung im Sinne der Wohngebäudeversicherung ist nicht identisch mit der Kfz-Kaskoversicherung
LG Düsseldorf, Urteil vom 11.10.2023 - 9 O 199/22